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8c KStG,Hinzuerwerb

Bitte um kurze Stellungnahme zu folgenden Sachverhalt im Rahmen § 8c KStG. Gesellschafter A hat 42 % und hat über einen Zeitraum von 5 Jahren 11,7 % dazu erworben und somit 53,7% der Anteile der Gesellschaft. Das Finanzamt geht davon aus, dass § 8c KStG greift, da die Grenze von 50% überschritten wurde. uE wurde nicht 50 % übertragen, daher kein § 8c KStG. Wir bitte um kurze Stellungnahme mit Literatur.
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