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Bewertung Pensionszusage,§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG,Beendigung Tätigkeit als GF/Minijob

Unser Mandant (Vater) ist bis zur Übergabe der Anteile an die Kinder Gesellschaftergeschäftsführer seiner GmbH gewesen (100 % der Anteile). Dem Geschäftsführer (Vater) wurde zum 01.01.1998 eine Pensionszusage erteilt. Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde auf den Future Service verzichtet. Die Übergabe der Anteile an die Kinder erfolgte mit Wirkung auf den 01.07.2022. Die organschaftliche und auch die arbeitsvertragliche Geschäftsführerstellung wurde beibehalten. Mit Wirkung zum 31.05.2023 soll nun die Geschäftsführertätigkeit beendet werden. Er wird entsprechend abberufen werden. Die weitere Mitarbeit erfolgt in einem sehr reduzierten Umfang im Rahmen eines Minijobverhältnisses. Der Versorgungsfall soll planmäßig zum 01.01.2027 erfolgen (kein vorzeitiger Renteneintritt). Besteht trotz des Verzichts auf den Future-Service der Pension die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Kinder, da der Vater nicht mehr in vollem Umfang mitarbeitet? Die Pensionszusage enthält keine Klausel, die eine 40-Wochenstundenmitarbeit fordert, und verlangt nur ein In-den-Diensten-Stehen.
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