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§ 8b KStG,tatsächliche Kosten

Mandant (GmbH) ist beteiligt an GmbH´s in Österreich. Geschäftsführer von der deutschen GmbH ist auch für die GmbH´s in Österreich tätig und erhält hierfür aber keine Vergütung. Kann der GF bei der deutschen GmbH die Reisekosten in Österreich voll geltend machen oder fallen die durch §8b KStG wegen der 5% Pauschaulisierung unter ein Abzugsverbot ? Wenn abzugsfähig können hier dann auch die pauschalen Auslandsübernachtungskosten für den GF angesetzt werden ? Stellen diese Reisekosten generell abzugsfähige Betriebsausgaben dar oder erhöhen die AK von der Beteiligung in Österreich ? MfG M.Nebel
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