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Verrechnungskonten,Verzinsung,vGA,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Mandant ist Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH; wir führen für ihn ein klassisches Verrechnungskonto mit seiner GmbH, worüber laufende verauslagte Zahlungen abgerechnet werden, die er sich dann wieder erstatten lässt bzw. private Zahlungen des Gesellschafters gebucht werden, die er dann wieder an die GmbH zurückzahlen muss. Zur Vermeidung einer vGA ist eine Verzinsung erforderlich; die Frage der Sicherheitengestellung, Laufzeit bzw. Tilgung soll unbeachtet bleiben; kann der Vertrag des Verrechnungskontos zwischen der GmbH und dem Gesellschafter so gestaltet werden, dass für Forderungssalden eine Verzinsung von 3 % und für Verbindlichkeitensalden nur eine Verzinsung von 0,5 % bzw. 0,00 % vereinbart wird ohne dass eine vGA entsteht? Wie hoch ist laut Literaturmeinung die aktuelle Verzinsung zu vereinbaren? Vielen Dank.
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