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VGA,Transfer Geld

Zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft besteht eine EAV. Beteiligung 100%. In 2021 hat die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft Geld ohne Leistungsbezug transferiert, um Verwahrentgelte zu vermeiden. Es wurde kein Darlehensvertrag geschlossen. Eine Zinszahlungen wurde nicht vereinbart. In der Bilanz wurden die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft erhöht. In 2022 wurde das Geld wieder auf die Muttergesellschaft zurücktransferiert. und die Verbindlichkeiten haben sich verringert. Ist diese Rückzahlung steuerrechtlich zu würdigen? Stellt die Rückzahlung lediglich eine Rückzahlung von Verbindlichkeiten dar oder könnte auch eine vGA angenommen werden, da Geld nicht erst hingegeben und dann wieder herausgenommen werden kann?
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