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Versicherungsleistung,Hochwasserkatastrophe,Betriebsvermögen

Nach Rn. 23 des BFH-Urteils IX R 333/87 vom 1. Dezember 1992 führt eine Versicherungsentschädigung für die Beeinträchtigung eines Hauses bei Vermietung und Verpachtung nur insoweit zu Einnahmen, als sie Werbungskosten ersetzt. Im Übrigen ist die private Vermögensebene betroffen. Frage: Kann auch eine Versicherungsentschädigung, die ein bilanzierender Steuerpflichtiger für den Untergang seiner im Betriebsvermögen seines Gewerbebetriebs gehaltenen Immobilie im Zuge der Hochwasserkatastrophe erhielt, anteilig nicht der Einkommensteuer unterliegen?
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