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§ 27 KStG,Verwendung des steuerlichen Einlagenkontos

Ist die Umbuchung einer vormaligen Einzahlung in die Kapitalrücklage von Kapitalkonto auf Gesellschafterdarlehen – obgleich dies keinen ZAHLNGSVORGANG darstellt – einer Verwendung des steuerlichen Einlagekontos i.S.d. § 27 KStG gleichzusetzen (mit der Folge, dass dieser Buchungsvorgang als Gewinnausschüttung zu werten ist, wenn ausschüttungsfähiger Gewinn vorliegt)? Sind sonstige, weitere steuerschädliche Folgen mit der Umbuchung verbunden?
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