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Pensionszusage,Auszahlung Einmalbetrag,Überversorgung

Hier habe ich folgende Frage bezüglich der Überversorgung einer Pensionszusage: Bei einer Mandantschaft (GmbH) hat der (alleinige) Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erhalten, dass er bei Erreichung seines 70. Lebensjahres einen festen Kapitalbetrag in Höhe von 450.000 € erhält. Sein aktuelles Gehalt ist relativ niedrig, nämlich 3.000 € monatlich, im Jahr also 36.000 €. Das Finanzamt weist jetzt schon auf eine Überversorgung hin. 75 % dieses Gehalts wären 27.000 €. Wie kann das Thema Überversorgung hier angegangen werden, denn auf den ersten Blick scheint die Gesamtzusage von 450.000 € kritisch im Hinblick auf das aktuelle Gehalt. Die Kapitalzusage ist wie folgt formuliert: § 2 Kapitalzusage 1. Ein Anspruch des Geschäftsführers auf einen festen Kapitalbetrag besteht, wenn das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis mit Erreichen des 70. Lebensjahres zum 15. Januar 2032 endet und das Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft ununterbrochen bis zu diesem vertraglichen Endzeitpunkt mit dem Geschäftsführer bestanden hatte. 2. Der feste Kapitalbetrag, der zum 15. Januar 2032 fällig wird, beträgt 450.000 €.
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