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Gesellschafter-Geschäftsführer,Lebensversicherung

Der Gesellschafter-GF des Bauunternehmens H GmbH hat eine LV auf sich abgeschlossen. Diese dient der Finanzierungssicherung und wird nicht als WK oder Sonderausgabe in der pers. Einkommensteuererklärung angesetzt. Können die Beiträge als Auslagenersatz in der GmbH verbucht werden? Strafzettel oder andere Strafzahlungen der GmbH werden von der GmbH bezahlt, bisher aber gegen das Gesellschafterverrechnungskonto gebucht. Können diese Zahlungen im Aufwand der GmbH – aber als nicht abziehbare Betriebsausgaben – verbucht werden?
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