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nicht gemeinnütziger Verein,Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte

Wir betreuen einen nicht gemeinnützigen Verein. Der Verein ist im Vereinsregister als e.V. eingetragen, hat aber vom zuständigen Finanzamt keine Gemeinnützigkeit erhalten. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2022 sind Abgrenzungsfragen zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen entstanden. Wir gehen davon aus, da der Verein nicht gemeinnützig ist, dass der Verein nur einen ideellen Vereinsbereich sowie einen wirtschaftlichen Bereich hat. Für uns stellt sich die Frage, welche Einnahmen und Ausgaben den ideellen Bereich bei einem nicht gemeinnützigen Verein zuzuordnen sind. Hier fallen selbstverständlich die entsprechenden Mitgliedsbeiträge nach § 8 Abs. 5 KStG drunter. Wie sieht es zum Beispiel mit erhaltenen Zuschüssen von städtischer Seite aus? Sind diese auch im ideellen Bereich zu erfassen, da hierdurch der Vereinszweck erfüllt wird, oder sind diese auch im wirtschaftlichen Bereich zu erfassen? Sind alle anderen Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Bereich bei einem nicht gemeinnützigen Verein zu erfassen außer den Mitgliedsbeiträgen? Wie sieht es mit den allgemeinen Kosten für die Vereinsverwaltung aus? Wir bitten um eine kurze Stellungnahme und gegebenenfalls Erläuterung, welche Einnahmen und Ausgaben in ideellen Vereinsbereich eines nicht gemeinnützigen Vereins zu erfassen sind. Ist es auch möglich, gegebenenfalls prozentual diese Kosten auf den ideellen Bereich im Bereich der Ausgaben zuzuordnen?
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