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§ 8c KStG,Verlustvortrag,Verrechenbarkeit

Wir betreuen eine GmbH. Die GmbH hatte im Kalenderjahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 800 T€. Die GmbH wurde von ihren vier Gesellschaftern mit Wirkung zum 4.1.2022 komplett an einen Erwerber veräußert. Dieser Erwerber hat das Wirtschaftsjahr auf den 31.3. umgestellt. Im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 erzielte die GmbH einen Verlust von 150 T€. Frage: Kann der Verlust zum 31.3.2022 mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden?
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