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Verdeckte Gewinnausschüttung,Schekung

Die Holding GmbH (100 % Ehemann) des Ehemannes hält 33,33 % Anteile an einer PV-GmbH. Das anteilige Stammkapital bei der PV-GmbH beträgt 10.000 Euro. Der Verkehrswert dieses Anteils liegt bei 14.000 Euro. Frage: Der Mandant beabsichtigt, den Gesellschaftsanteil der PV-GmbH, welcher bisher in seiner Holding gehalten wird, an seine Ehefrau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich zu übertragen. Liegt in der unentgeltlichen Übertrag der Ehemann-Holding-GmbH an die Ehefrau eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? Schenkungsteuer fällt wegen der geringen Werte keine an.
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