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Liquidation,Betriebsausgaben

Die A. GmbH schließt zum 30. September 2023 einen Asset-Deal über den Verkauf der vorhandenen Wirtschaftsgüter im Unternehmen. Ggf. gehen auch Arbeitnehmer mit ins erwerbende Unternehmen. Die A. GmbH beantragt dann zum 01.Oktober 2023 die Liquidation. Der Liquidationszeitraum erstreckt sich auf mindestens ein Jahr in dem Forderungen und Verbindlichkeiten abzuwickeln sind. Es stellen sich daher Fragen, ob nachfolgende Kosten im Liquidationszeitraum berücksichtigt werden können: - die Buchhalterin/Sekretärin soll bis zum Ende des Liquidationszeitraums zur Unterstützung des Liquidators weiter beschäftigt und bezahlt werden. Ist dies möglich und werden die Kosten steuerrechtlich anerkannt? - Des weiteren soll ihr am Ende der Beschäftigung eine Abfindung/Prämie gezahlt werden. Ebenso möglich? - Kann dem ehemaligen Geschäftsführer (nunmehr Liquidator) und hundertprozentigem Gesellschafter ein Aufwandsersatz gezahlt werden? Gilt dies ggf. als verdeckte Gewinnausschüttung? U.E. ist eine Ausschüttung am Ende des Liquidationszeitraums grundsätzlich als steuerrechtlich günstiger anzusehen.
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