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Verdeckte Einlagen bei Forderungsverzicht,Gesellschaftsrechtliche Veranlassung,§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG

Ein EU wird zu gemeinem Wert in eine GmbH eingebracht, weil zum Stichtag eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Der Betrag, der über dem Stammkapital liegt, wird als Darlehen behandelt (400.000 €). 2 Jahre später verstirbt der Gter, das Gesicht der Firma. Die Erben verkaufen die GmbH-Anteile für 100.000 €. Das entspricht dem Wert der Anteile in diesem Moment. Der Käufer Käufer will aber kein Darlehen in der GmbH. Die Erben wollen auf das Darlehen verzichten. Was löst der Verzicht aus? Bei der GmbH Ertrag? Bei den Erben? Beim Käufer?
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