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Offene oder verdeckte Einlage von Privatvermögen in eine Kapitalgesellschaft,Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2a GeEStG

Wr betreuen eine inländische GmbH, diese hat den Betriebszweck: Erwerb, Vermietung & Verpachtung sowie der Handel mit Immobilien und Mobilien, etc. Der alleinige Gesellschafter (natürliche Person) hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Die Geschäftsführung erfolgt aus an gepachteten inländischen Büroräumen. Der Gesellschafter hat durch Erbfall eine inländische Immobilie zu 50% erhalten. Die weiteren 50% gehören seinem Bruder (Wohnsitz im Inland). Jetzt soll das bebaute Grundstück in die o. g. GmbH eingelegt bzw. gekauft werden. Die Immobilie ist durch einen Sachverständigen begutachtet worden, somit ist der Wert der Erbauseinandersetzung eindeutig bestimmt. Durch das vorgenannte Gutachten ist die finanzielle Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft möglich und der Bruder ist mit dieser Kaufpreisregelung einverstanden. Folgende Überlegung stellen sich: Gibt es einen Vorteil, wenn unser Mandant seinen 50%igen Anteil einlegt: 1. Gegen Darlehen an seiner Gesellschaft? 2. Gegen Gutschrift auf das steuerliche Einlagekonto? Kann durch eine Gestaltung die Grunderwerbsteuer gespart bzw. gemindert werden?
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