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verdeckte Gewinnausschüttung,Pensionszahlung,weiterhin Geschäftsführer

A ist zu 50% an der X GmbH beteiligt. A war bis 2021 Geschäftsführer und erhält ab 2022 nach Renteneintritt eine Pension von der X GmbH (Ordnungsgemäße steuerliche Zusage wurde erteilt und durchgeführt). Frage: Kann der A im Jahr 2023 als Geschäftsführer der X GmbH eingetragen, ohne dass die Pension zur VGA wird? A soll kein Entgelt für die Tätigkeit als Organ des Geschäftsführers erhalten, und es soll kein Anstellungsverhältnis nach § 19 erfolgen. A wird lediglich als Organ erfasst.
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