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Unterstützungskasse und Einmalzahlung,Gesellschafter-Geschäftsführer und Lohnsteuer,Weiterbeschäftigung und Verdeckte Gewinnausschüttung

Vor einigen Jahren haben wir eine GmbH als Mandantin übernommen. Die GmbH hat Anfang des Jahres 2004 eine betriebliche Altersvorsorge für ihre beiden Geschäftsführer eingerichtet. Diese beiden Geschäftsführer sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt. Mit der R Unterstützungskasse e.V. wurde ein Vertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die Geschäftsführer eine laufende monatliche Rentenzahlung nach Erreichen des Rentenalters und nach Ausscheiden aus den Diensten der Firma erhalten. Auf Wunsch des Mitarbeiters kann anstelle der monatlichen Rentenzahlung die Auszahlung eines etwaigen einmaligen Altersvorsorgekapitals erfolgen. Von der Unterstützungskasse wurde zur Finanzierung der aus dieser Versorgungszusage entstehenden Versorgungsverpflichtung eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Bedingungen sind nun eingetreten. Die beiden Geschäftsführer haben das Renteneintrittsalter erreicht. Sie sind über 66 Jahre alt. Die Rückdeckungsversicherung möchte das Geld auszahlen. Die Geschäftsführer und die GmbH würden der Unterstützungskasse mitteilen, dass eine Auszahlung in einer Summe an die beiden Geschäftsführer erfolgen soll. Dies war geplant. Die beiden Geschäftsführer möchten die Summe also ausbezahlt erhalten. Wir gehen davon aus, dass diese Zahlung in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig ist. Beiträge zu den einzelnen Zeugen der Sozialversicherung fallen nicht an. Ist diese Einschätzung zutreffend? Die beiden Geschäftsführer waren während ihrer gesamten Anstellungszeit nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Einer der beiden Geschäftsführer ist privat krankenversichert, der andere Geschäftsführer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Beide zahlen ihre Beiträge privat aus ihrem Nettogehalt. Beide Geschäftsführer möchten ihre Tätigkeit für die GmbH fortsetzen, dies durchaus noch für mehrere Jahre. Die Auszahlung aus der Versicherung möchten sie aber trotzdem jetzt erhalten. Dies wurde der R Unterstützungskasse mitgeteilt. Die R Unterstützungskasse schreibt nun, dass sie ein Problem sieht, wenn die Altersvorsorge-Beträge in einer Summe an die Gesellschaft ausbezahlt werden und die Gesellschaft diese wiederum an die beiden Versicherten ausbezahlt. Sie sieht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Geschäftsführer nicht aus der Gesellschaft ausscheiden. Die Auszahlung an das Träger-Unternehmen würde die Gefahr der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung auslösen. Nachdem die beiden Geschäftsführer das Renteneintrittsalter erreicht haben und die GmbH die Beträge in vollem Umfang an die beiden Geschäftsführer auszahlt und Steuern hierbei einbehält, sehen wir diese Gefahr nicht, auch wenn die Geschäftsführer weiterarbeiten und ein Gehalt von der GmbH erzielen. Besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Gelder der Unterstützungskasse an die GmbH ausbezahlt werden und diese die Gelder wiederum an die beiden versicherten Geschäftsführer ausbezahlt, wenn die beiden Geschäftsführer nach wie vor für die GmbH vollumfänglich arbeiten?
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