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Vermietung private Räume,vGA,Betriebsaufspaltung

1. Ausgangssituation: Der Mandant (natürliche Person) bewohnt ein EFH mit UG. Der Mandant ist Gesellschafter mehrerer Kapitalgesellschaften mit diversen Beteiligungshöhen (33 %, 50 %, 75 %, 100 %). Der Mandant möchte sein bisher ungenutztes Untergeschoss für Zwecke der Akteneinlagerung an die Kapitalgesellschaften vermieten. 2. Fragestellung: Bestehen gegen die Vermietung der Privaträume an die Gesellschaften steuerrechtliche Bedenken? Bitte Fundstellen und Paragraphen angeben.
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