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vGA,Nahestehende Person,Einkünfte aus Kapitalvermögen

Unsere Mandantin ist eine GmbH. Die drei Gesellschafter der GmbH betreiben zusammen auch eine GbR. Die GbR hat Leistungen gegenüber der GmbH erbracht, die im Rahmen der Betriebsprüfung nun als nicht fremdüblich eingestuft werden und unstrittig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Auf Ebene der GmbH erfolgt aufgrund des Betriebsausgabenabzugs eine außerbilanzielle Korrektur, da es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Fraglich ist, was auf Ebene der Gesellschafter/GbR geschieht. Bisher hat die GbR diese Zahlungen von der GmbH als Betriebseinnahmen versteuert. Wenn auf Ebene der GmbH keine steuermindernde Betriebsaufgabe erfolgt, kann es nicht richtig sein, dass die GbR diese als Einnahme versteuern muss. Vielmehr ist m.E. diese als Kapitalerträge einzustufen, die von den Gesellschaftern zu versteuern ist. Wie sehen Sie die Problematik? Ebenfalls benötigen wir bitte eine einschlägige Änderungsnorm, damit die bestandskräftigen gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheide der GbR korrigiert werden können.
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