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Teilwertabschreibung,GmbH-Beteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen einen eingetragen gemeinnützigen Verein. Dieser hat im Sondervermögen eine nicht eingetragene Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit. Das Geld stammt aus einer Spende in den 90er Jahren mit der Auflage dies als gesonderte unselbständige Stiftung zu führen und nur die Erträge für die Jugendarbeit zu verwenden. Die Stiftung ist juristisch nicht eingetragen aber steuerlich anerkannt, das Vermögen und die Erträge werden als Sondervermögen und -erträge in der Gewinnermittlung des Vereins erfasst. Im Rahmen einer weiteren Spende wurde in 2020 TEUR 200 von einer privaten Person gespendet mit der Auflage dieses Geld zur Beteiligung an einer GmbH zu verwenden und dies über die Stiftung abzuwickeln und die Erträge für Stiftungszwecke zu verwenden. Im Rahmen des Abschluss 2020 wurde daher in der Bilanz des Vereins TEUR 200 als Darlehn an die Stiftung bilanziert. Gleichzeit wurde im Sondervermögen TEUR 200 als Beteiligung und TEUR 200 als erhaltenes Darlehen dargestellt. In 2023 zeichnet sich im Rahmen der Abschlusserstellung 2022 ab, dass die GmbH 2023 insolvent ist, da sie in Folge von Corona den Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann. Die Geschäftsführung des Vereins möchte daher im Sondervermögen die Beteiligung auf EUR 0 abschreiben. Gleichzeitig soll das Darlehen sowohl in der Bilanz als auch im Sondervermögen abgeschrieben werden, da die Stiftung ansonsten nur noch das Ursprungskapital besitzt, dass nicht angegriffen werden darf. Steuerlich würden wir die Abwicklung insgesamt in der Gewinnermittlung des Vereins in 2022 darstellen, so dass wir zum einen die Teilwertabschreibung im Sonderungen, eine Werteberichtigung des Darlehen im Vereinsvermögen mit TEUR 200 und eine Ertrag aus der Uneinbringlichkeit des Darlehns im Sondervermögen von TEUR 200 darstellen würden. Ist diese Vorgehensweise so richtig? Mit freundlichen Grüßen Waidelich & Poff Steuerberatung Jens Oliver Poff, Steuerberater
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