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beitragsorientierte Pensionszusage,Aussetzung Einzahlung Rückdeckungsversicherung,Verdeckte Einlage

Die C GmbH hat ihrem Geschäftsführer A eine Pensionszusage gewährt. Zu dieser Pensionszusage wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. In die Rückdeckungsversicherung werden jährlich fest vereinbarte Beiträge von ca. 23 T€ einbezahlt, welche dann den Wert der Pensionszusage entsprechend erhöhen. Die Pensionszusage erfolgte also beitragsorientiert in Höhe der eingezahlten Beiträge. Nun beabsichtigt die C GmbH, aus Liquiditätsgründen im Jahr 2022 keine Beiträge in die Rückdeckungsversicherung einzubezahlen, obwohl sie vertraglich zu einer jährlichen Einzahlung verpflichtet ist. Demnach erhöht sich 2022 auch nicht der Anspruch des Geschäftsführers (zugleich zu 66 % Gesellschafter) auf seine Pensionszusage. Ist das ein Problem? Wie sehen Sie dies?
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