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Körperschaftsteuer,vGA,Bewertung GmbH-Anteil

Ich betreue eine GmbH an der Sohn (S), der auch alleiniger Geschäftsführer ist, mit 76 %, Mutter (M) mit 19 % und Bruder (B) mit 5 % beteiligt sind. Die GmbH besteht seit knapp 20 Jahren, hatte zuerst Verluste erwirtschaftet und erzielt seit vielen Jahren sehr deutliche Gewinne (zwischen 100 T€ und 1.000 T€ p.a.), die bisher vollständig thesauriert wurden. Faktisch wird die GmbH von S „betrieben“. Er ist Geschäftsführer, kennt das Business (Werbefilmagentur). M und B sind damals bei Gründung mit Gesellschafter geworden, waren jedoch nie in der Gesellschaft tätig, beschäftigen sich auch nicht mit der Gesellschaft und deren Inhalten oder sind sonst irgendwie involviert. Eigentlich sagen auch sie, die Gesellschafterstellung sei damals im Rahmen der Firmengründung mal so gewählt worden, aber eigentlich sei es die Gesellschaft von S. Durch die derzeit erfolgreiche Phase der GmbH besteht ein hoher Gewinnvortrag (gut 4.500 T€). S würde gerne wesentliche Teile ausschütten. M und B sagen, das Geld sei durch S erwirtschaftet und stehe ihm zu, sie seien zwar formell historisch beteiligt, hätten aber mit der Gesellschaft eigentlich nichts zu tun und wollen an der Dividende nicht partizipieren. Spricht etwas gegen eine (mit allen Stimmen beschlossene) disquotale Gewinnausschüttung ausschließlich an S (ggf. nach vorheriger dahingehender Satzungsänderung)? Oder würde das FA hierin irgendwelche Umgehungen sehen und ggf. im Nachgang Schenkungen von M und B an S annehmen? Dies auch vor dem Hintergrund, dass M im fortgeschrittenen Alter ist, S (und ggf. B) in absehbarer Zeit die Geschäftsanteile von M erben werden und S natürlich einen hohen erbschaftsteuerlichen Wert dieser Anteile vermeiden möchte. Über die Ausschüttung könnte das Vermögen der Gesellschaft gemindert werden. Zusammenfassend: Ist eine disquotale Gewinnausschüttung nur zugunsten von S (bei Zustimmung der anderen) steuerlich zulässig? Gibt es Möglichkeiten, den Wert der Geschäftsanteile der M (und ggf. des B) zu mindern, so dass der schenkungsteuer-/erbschaftsteuerliche Wert gemindert wird? Ein heutiger Ablauf zum Nominalwert dürfte ja wohl Schenkungsteuer auslösen.
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