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beherrschende Gesellschafter,gleichgerichtete Interessen

GmbH hat drei Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu je 1/3 beteiligt sind. Sie verzichten gemeinsam mit einem in den Vorjahren ausgeschiedenen Gesellschafter (da waren alle zu 25 % beteiligt) auf die ihnen vor Jahren zugesagte Pensionszusage. Jeder für sich betrachtet ist kein beherrschender Gesellschafter, da jeder unter 50 % beteiligt ist. Können die Gesellschafter im Zeitpunkt des Verzichts als Gruppe gleichgerichteten Interesses bewertet werden, da alle an dem Fortbestand ihrer Gesellschaft ohne die Belastung des Bilanzbilds mit den hohen Rückstellungswerten interessiert sind und somit als beherrschend qualifiziert werden? Es steht kein Verkauf von Gesellschaftsanteilen an.
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