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§ 27 KStG,Kapitalrücklage,Einlageverpflichtung

Die Gesellschafter einer GmbH beschließen eine Einzahlung in die Kapitalrücklage. Bis zur tatsächlichen Einzahlung vergehen mehrere Jahre. Fragen: 1.) Wie ist der Beschluss im Jahresabschluss zu verbuchen? 2.) Wann findet der Zugang beim steuerlichen Einlagekonto statt? 3.) Ergeben sich durch die späte Zahlung weitere rechtliche Auswirkungen?
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