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Bitcoin,Hingabe an GmbH,Forderungsausfall

A ist alleiniger Anteilseigner der A-GmbH. Er hält Bitcoins, die er seit mehreren Jahren in seinem Besitz hat. Die A-GmbH beschließt mit einem fremden Dritten ein Geschäft zum SMS-Marketing. Dafür stellt sie diesem 100.000 USD in Bitcoin zur Verfügung, die dieser mit dem Marketing zu einer Rendite verhelfen soll. Die vertragliche Vereinbarung lautet die A-GmbH "stellt die Startfinanzierung in Höhe von 100.000 USD bereit, die in Kryptowährungen Ihrer Wahl oder per Banküberweisung ausgezahlt werden". Ferner "wird der Gewinn gleichmäßig aufgeteilt, nach dem die 100.000 USD vollständig zurückgezahlt wurden". Mündlich vereinbaren die Parteinen, dass die Rückzahlungen ebenfalls in Bitcoin erfolgt. Die Bitcoins stellt A der A-GmbH für dieses Geschäft zur Verfügung. Ein Jahr später steht fest, dass es sich bei dem Geschäftspartner um einen Berufsbetrüger handelt. Ein gerichtliches Verfahren verpflichtet diesen ein weiteres Jahr später zu einer Zahlung von 400.000 USD an die A-GmbH. Der Geschäftspartner ist jedoch untergetaucht. Ob jemals eine Rückzahlung stattfinden wird, ist unklar. Fragen: 1.) Wie ist der Vorgang der Hingabe von Bitcoins an den Geschäftspartner bei der A-GmbH zu behandeln? 2.) Wie sind die Bitcoins im Zeitpunkt der Hingabe an den Geschäftspartner bei A zu behandeln? 3.) Zu welchem Zeitpunkt kann die A-GmbH den Verlust des Startkapitals von 100.000 USD geltend machen? 4.) Wie ist der Urteilsspruch bilanziell zu erfassen?
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