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Verluste,Antrag

Die A GmbH besitzt jeweils 100 % an den folgenden Firmen: – B GmbH – C GmbH Der Gesellschafter der A GmbH ist zu 100 % der Ehemann. Die C GmbH wird zu 100 % von der Ehefrau erworben. Die Geschäfte werden zu 100 % fortgeführt, es wird nichts an der Tätigkeit geändert. Die C GmbH hatte vor Verkauf einen vortr. Verlust zur KSt von 555 € und im Jahr der Veräußerung ist ein weiterer Verlust (durch Corona) entstanden. Fragestellungen: – Handelt es sich hierbei um einen Vorgang nach § 8c KStG oder – ist die Ehefrau unmittelbar beteiligt aufgrund der Tatsache, dass der Veräußer – der Ehemann – zu 100 % an der A GmbH beteiligt ist? Sollte Ihrer Meinung nach § 8c KStG zutreffen, wäre ein Antrag nach § 8d KStG möglich?
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