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vGA,beherrschender GGF

Eine GmbH hat zwei Gesellschafter mit Stimmengleichheit. Beide sind zur Geschäftsführung befugt. Ein Gesellschafter ist für eine längere Zeit erkrankt. Der Anstellungsvertrag sieht vor, dass im Krankheitsfall zwei Monate Gehalt weitergezahlt werden. Nun sind diese Monate um und es stellt sich die Frage, wie nun mit dem Beitrag zur bAV und der 1-%-Regelung für den Dienstwagen weiter zu verfahren ist. 1) Kann die bAV weitergezahlt werden? Muss dies gesondert beschlossen werden, damit dies über den Lohn weiter abgerechnet werden kann? Handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn es hierzu keine Regelung gibt? 2) Kann der Dienstwagen weiter genutzt werden? Ist im Lohn weiterhin die 1-%-Regelung anwendbar oder handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des geldwerten Vorteils?
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