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Körperschaftsteuer,vGA,Zinssatz

Es besteht eine Vereinbarung zwischen einer GmbH und einem beherrschenden Gesellschafter. Die Gesellschaft weist Zugänge und Abgänge, die den Gesellschafter betreffen, auf einem gesonderten Konto (Gesellschafterverrechnungskonto) in der Finanzbuchhaltung aus. Zu diesem Konto wird ein Vertrag zwischen der GmbH und der Gesellschaft geschlossen. Der Mandant wünscht eine nicht so hohe Verzinsung. Welcher Zinssatz beziehungsweise welche Formulierung wäre gerechtfertigt, ohne dass eine VGA oder verdeckte Einlage angenommen wird?
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