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vGA,Urlaubsrückstellung,Urlaubsabgeltung

Unsere Mandantin ist eine dt. GmbH mit einem 100%igen Gesellschafter-Geschäftsführer. Unter anderem aufgrund der Corona-Krise und grds. angespannter Auftragslage hat der Ges-GF die letzten 5 Jahre nahezu keine Urlaubstage genommen, so dass er zum 31.12.2022 rechnerisch über 120 Tage Urlaubsanspruch hat. Arbeitsvertraglich stehen im 30 Tage p.a. zu. Fragestellung: Darf/muss in der Bilanz der GmbH zum 31.12.2022 eine Urlaubsrückstellung über den gesamten Betrag passiviert werden? Sollte der Ges-GF über einen Teil der Urlaubstage verzichten und nur die übrig geblieben Tage passivieren (ca. 60), muss der Verzicht schriftlich vereinbart werden? Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verzicht? Kann sich der Ges-GF die Resturlaubstage auszahlen lassen? Bitte Fundstellen und §§ angeben!
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