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disquotale Gewinnausschüttung,inkongruente Gewinnausschüttung

Welche Voraussetzungen sind an eine steuerlich anzuerkennende disquotale Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung) geknüpft? Im konkreten Fall möchten die Mandanten A und B in der gemeinsamen GmbH (je 50 %) unterschiedliche Investments tätigen, die dann intern anhand von z.B. Kostenstellenrechnungen pro Gesellschafter separat gerechnet werden könnten. Am Ende soll jeder nur das ausgeschüttet bekommen bzw. reinvestieren können, was auf seiner Kostenstelle läuft. Wäre das steuerlich haltbar?
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