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Körperschaftsteuer,vGA,Mietfreistellung

Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung streiten wir uns über die Fremdüblichkeit einer anfänglichen Mietfreistellung eines 15-jährigen Gewerbe-Mietvertrags. Der Sachverhalt: Eine GmbH 1 überlässt einer anderen Schwester-GmbH 2 (derselbe Gesellschafter [natürliche Person] bei GmbH 1 und 2) ein bislang unbebautes Grundstück zur Nutzung. Der Mietvertrag wurde über 15 Jahre abgeschlossen mit 4 x 5 Jahren Verlängerungsoption. Alle weiteren Konditionen (Miethöhe, Kündigung etc.) sind fremdüblich ausgestaltet. Bebaut werden soll es von der GmbH 1 mit einem Autohaus. Bauzeit wurde auf drei Jahre beziffert. In dieser Anfangsphase von drei Jahren sollte die Nutzung mietfrei sein. Der Betriebsprüfer sieht hierin eine vGA. 1. Inwieweit gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema, dass eine anfängliche Mietfreistellung im gewerblichen Bereich betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist (und damit auch fremdüblich ist)? 2. Ändert sich etwas an der Beurteilung, wenn anstatt eines abgeschlossenen Mietvertrags nur eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) vorliegt? Inhalt der Absichtserklärung ist, dass nach Fertigstellung des Autohauses ein Mietvertrag über 15 Jahre mit 4 x 5 Jahren Verlängerungsoption geschlossen wird – Nutzung des unbebauten Grundstücks bis zur Fertigstellung des Autohauses ohne Mietzins.
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