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Mitgliedsbeiträge Golfclub,Gesellschafter-Geschäftsführer,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Der Unternehmensgegenstand der X-UG ist die Unternehmensberatung. Der Gesellschafter-Geschäftsführer A der X-UG ist Mitglied eines Golfclubs. Seine Mitgliedschaft nutzt er insbesondere für die Kundenakquise, Meetings mit Geschäftspartnern und die Teilnahme an firmenbezogenen Events der X-UG. Fragen: – Können die Golfclub-Mitgliedsbeiträge des A als Betriebsausgaben abgezogen werden? – Falls ja, in welchem Umfang?
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