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§ 8c KStG,§ 8d KStG

Ich habe eine GmbH. Gesellschafter 1 – 60 % (Vater) möchte seine Anteile übertragen. Gesellschafter 2 – 40 % (Tochter) – wurden vor fünf Jahren unentgeltlich übertragen. Sohn soll Gesellschafter werden. Verlustvorträge 40.000 € Stille Reserven liegen keine vor. Es soll von Tochter und Sohn Geld privat eingelegt werden (Sanierung?). Unter welchen Voraussetzungen können Anteile übertragen werden, ohne dass die Verlustvorträge nicht mehr abgezogen werden können?
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