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Pensionsrückstellung,Rückdeckungsversicherung,Bilanzierung

Wir haben ein Mandat für eine GmbH neu übernommen. Bei der Abschlusserstellung ist aufgefallen, dass eine Pensionszusage aus 2004 nie berücksichtigt wurde. Es wurde in der Vergangenheit keine Rückstellung für die Zusage ausgewiesen, und die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung wurden mal als lfd. Versicherungsbeiträge in die Kosten und mal als private Kosten über das Gesellschafterdarlehen erfasst. Die letzte Veranlagung 2020 erfolget im Mai 2023, der Bescheid steht nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Frage: Wie sind der Aktivwert für die Rückdeckungsversicherung und die Rückstellung für die Zusage zu erfassen?
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