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vGA,Zurechnung

Wir bitten um Erstellung eines Gutachtens für folgenden Sachverhalt Mandantin X GmbH erbringt Beratungsleistungen, hier durch den 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer, für ausschließlich einen Kunden in Österreich. Dieser Gf bedient sich in Österreich noch zusätzlicher Hilfe durch eine weitere Person. Diese Person erhält für die Fremdleistung und für die sonstigen Aufwendungen Bargeld durch den Gf. Dieses Bargeld wird in Deutschland durch den Ges.-Gf. direkt vom Bankkonto abgehoben. Die Person in Österreich möchte nicht weiter namentlich benannt werden und stellt auch keine Rechnungen aus. Die Aufwendungen werden in Form von Eigenbelegen über Fremdleistungen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen in der Buchhaltung über nicht abziehbare Betriebsausgaben (wg. Empfängernichtbenennung) verbucht. Nun ist der Betriebsprüfer der Auffassung, dass diese Beträge dem Gesellschafter-Gf als vGA zugerechnet werden müssen. Wir sind hier anderer Auffassung.
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