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Weiterbeschäftigung,Geschäftsführer,Pensionszahlung

Es handelt sich bei der betrieblichen Altersversorgung um eine Unterstützungskasse. Die Einzahlungen erfolgten durch Entgeltumwandlung durch den Geschäftsführer. Die Zahlungen sind nun fällig, und der Gesellschafter-Geschäftsführer möchte sich nun den Betrag in einer Summe auszahlen lassen (ca. 70.000 €). Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist immer noch für die Firma tätig und erhält Gehalt. Folgende Frage ergibt sich nun: Die Versicherung ist der Meinung, wenn gleichzeitig die Versorgungsleistung ausbezahlt wird und der Geschäftsführer weiterhin Gehalt bekommt, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Welche Lösungsansätze gibt es hierzu?
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