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Liquidationsschlussbilanz,Rückstellung Aufbewahrung

Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Liquidationsschlussbilanz wurde eine Rückstellung für Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen in Höhe von 750 EUR ausgewiesen. Muss diese Rückstellung im Rahmen der Liquidationsschlussbilanz gewinnerhöhend aufgelöst werden oder kann diese Rückstellung in der Schlussbilanz stehen bleiben? Müssen bei der späteren Auflösung nachträgliche Betriebseinnahmen erklärt werden? Wie ist die Rückstellung steuerlich zu berücksichtigen?
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