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Abfindung Pension,Abberufung und Wiedereinstellung,Gesellschafter-Geschäftsführer

GF-Gesellschafter hat sich aufgrund des Wahlrechts vor zwei Jahren die Pensionszusage als Kapitalabfindung auszahlen lassen und diese lohnversteuert. Er bekommt seitdem kein Gehalt mehr (Alter 70 Jahre), ist aber weiterhin Gesellschafter und Geschäftsführer geblieben. Nunmehr fragt die GmbH nach einer Unterstützung durch diesen GF. Er würde unentgeltlich für die GmbH arbeiten bei Stellung eines Dienstwagens, da er keinen eigenen Wagen hat. Könnte dieser Dienstwagen sich schädlich auf die seinerzeit gezahlte Abfindung auswirken mit der Folge, das die damalige Regelung nicht anerkannt wird?
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