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§ 8d KStG,fortführungsgebundener Verlustvortrag

Bei der A GmbH waren die Anteilsverhältnisse bis 22.07.2021 wie folgt: X 50 % Y 50 % ab 22.07.2021 Z 100 % Der Verlustvortrag zum 1.1.2021 betrug 190 T€. Der Verlust aus dem Jahr 2021 beträgt 128 T€. Kapitalfehlbetrag zum 31.12.2021 = 400 T€. Die Gesellschaft führt ihren Betrieb unverändert fort und hat im Jahr 2022 auch schon wieder einen Gewinn in Höhe von 240 T€ erwirtschaftet. Kann der Verlustvortrag durch den Antrag nach § 8d KStG sichergestellt werden?
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