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Darlehen,Abschreibung

Ich habe eine Frage zu der Berücksichtigung eines Darlehensausfalls zwischen Kapitalgesellschaften. Mutter M ist Allein-Gesellschafterin der M-GmbH. Geschäftsführer ist Sohn S. Sohn S ist Allein-Gesellschafter der S-GmbH. Hier ist Mutter M Geschäftsführerin. Bei Neugründung der S-GmbH im Jahr 2020 hat die M-GmbH ein Darlehen von 70.000 € gewährt. Nach zwei Verlustjahren meldet die S-GmbH im Jahr 2022 Insolvenz an und das Darlehen kann nicht mehr zurückgezahlt werden. Für das Darlehen wurden keine Sicherheiten bestellt, die Verzinsung erfolgte mit jährlich 1,5 %, Tilgungen sind noch nicht erfolgt. Da die S-GmbH bereits im ersten Jahr einen Verlust erlitt, wurde am 31.12.2020 zur Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht für dieses Darlehen ein Rangrücktritt erklärt. Frage: Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus dem Darlehensausfall?
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