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Hinterziehung,Verbindlichkeit,Täter

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Fall vorliegen: GmbH mit Alleingesellschafter wurde nach Steuerfahndung eine hohe KST und GewSt Nachzahlung festgesetzt. Vereinbart wurde mit der Finanzbehörde, das der Alleingesellschafter hiervon ein Bruchteil von 1/3 zu zahlen hat. Der Rest muss von 2 Mittätern gezahlt werden, die mit der GmbH offiziell nichts zu tun haben. Wie sind die KSt und GewSt Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen? Wie sind die "Zuzahlungen/Ausgleichszahlungen" der Mittäter zu verbuchen/auszuweisen in der Bilanz? Ergeben sich durch die Fremdzahler gegebenenfalls ertragssteuerrechtliche Konsequenzen? Könnte unter Umständen auch der Tatbestand einer Schenkung ausgelöst werden, wenn Fremde Dritte Steuerschulden der GmbH tragen? In der GmbH treten die beiden anderen nicht in Erscheinung. Vielen Dank für die Auskünfte
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