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Ausschüttung,vGA,ausländische Muttergesellschaft

Die X GmbH beschließt am 21.5.2023 eine Gewinnausschüttung zum 21.6.2023 aus dem Gewinnvortrag des letzten Jahresabschlusses 2022, der in Raten über mehrere Monate (ggf. auch bis zu 15) ausgezahlt werden soll. Hintergrund: Ausreichend Gewinnvortrag ist vorhanden. Nur die Liquidität soll ratierlich gemindert werden. Der Gesellschafter (eine GmbH aus dem Ausland hat eine Befreiung zur KapSt vom BZSt) kann nach seiner Aussage die Ausschüttung nur in seinem JA 2022 als Beteiligungsertrag ausweisen, wenn dieser Beschluss in einer Summe ergeht und nicht aus drei Beschlussfassungen stammt. Eine Verzinsung ist geplant. Hat die deutsche GmbH ein Risiko (vGA o.Ä.) aus diese Handhabung?
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