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Gesonderte Feststellung,Ort der Geschäftsleitung bei Einzelunternehmen,§ 18 AO

A hat bisher seinen Wohnsitz in F (Bayern). A verlegt nunmehr seinen Wohnsitz nach Z im Bundesland BW. In F hatte A bisher zwei PV-Anlagen mit einer Leistung von zusammen 60 kWp. In Z hat A eine PV-Anlage mit 20 kWp. Welches Finanzamt ist zukünftig für die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit bei den drei PV-Anlagen zuständig? Aus welchen Normen ergibt sich dies?
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