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Verfahrensrecht,Korrektur Steuerbescheid,Anschaffungskosten

Es wurde im Jahr 2015 ein Objekt gekauft. Die Einkünfte aus V+V wurden erklärt. Dann gab es jahrelangen Streit über die Höhe der Anschaffungskosten. Schließlich hat das Finanzamt einen Bescheid als Einspruchsentscheidung erlassen. Nun ist es ein gewerblicher Grundstückshandel. Ist es möglich, im Jahr 2018 die AK noch einmal neu zu verhandeln bzw. zu berücksichtigen, da es nun eine neue Einkunftsart ist?
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