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Steuerschuld als Nachlassverbindlichkeit,§ 10 Abs. 5 ErbStG,§ 175 AO,§ 173 AO

Ein dem Mandanten zugegangener, nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Erbschaftsteuerbescheid ist bestandskräftig geworden. Im Bescheid wurden (zum Zeitpunkt bis zur Bestandskraft des Bescheids) zutreffend Guthaben aus privaten Steuern (ESt) des Erblassers, welche erst nach dem Besteuerungszeitpunkt (Todestag) dem Erben zugeflossen sind, berücksichtigt. Nach Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheids ändert das zuständige Ertragsteuerfinanzamt den ESt-Bescheid des Erblassers zu seinen Ungunsten, so dass der Erbe statt des damaligen Erstattungsanspruchs nunmehr eine Steuerschuld für den Erblasser tragen muss. Frage: Änderung des bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids für den Erben zugunsten des Erben möglich, in dem statt des ursprünglichen Erstattungsanspruchs als Vermögensposition die Steuerschuld als Schuld angesetzt wird?
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