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Kassenbuch,EÜR,Pflicht

Ein Mandant ist Bauunternehmer und hat aktuell eine Betriebsprüfung. Im Prüfungszeitraum war er Einnahmen-Überschuss-Rechner. Er hat Barausgaben für Parken, Bewirtungen und ab und zu andere Kleinbelege. Zusätzlich hebt er manchmal Geld von der Bank ab und zahlt damit bar seine Subunternehmer. Er hat aber keine Bareinnahmen. Der Prüfer argumentiert, dass der Mandant eine Kasse führen muss. Das Finanzamt will jetzt eine Gewinnhinzuschätzung in Höhe von 2 % der Gesamterlöse als Sicherheitszuschlag vornehmen. Ist der Mandant wirklich verpflichtet, eine Kasse zu schreiben?
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