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Verfahrensrecht,Betriebsprüfung,Mitwirkungspflicht

Mein ehemaliger Mandant (Einzelunternehmen, EÜR, Großhandel) ist im Dezember 2019 ins Ausland gereist und bis heute nicht zurückgekommen und wird auch nicht absehbar zurückkommen. Das Finanzamt hat eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung der Jahre 2016 bis 2018 erstellt und mir zugestellt. Die Ehefrau meines Mandanten befindet sich in Deutschland, steht jedoch in keiner rechtlichen Beziehung zum Unternehmen ihres Ehemanns. Jetzt ist die Ehefrau an mich herangetreten, ob ich die Betriebsprüfung betreuen könne, auch in Abwesenheit ihres Mannes. Meine Vollmacht beim Finanzamt besteht noch. Welche Handlungsoptionen habe ich als Steuerberater?
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