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Gemeinnützigkeit,Satzungsanforderungen

Unser Mandant möchte einen Verein mit folgendem Zweck gründen: Zweck des Vereins ist die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Naturschutzes, des Tierschutzes und des Umweltschutzes sowie der Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. den Schutz und die Erhaltung einer artengerechten und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und durch Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tier- und Umweltschutzes, 2. die Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes, durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO, 3. die Aufklärung der Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse, 4. die Errichtung, Pflege und Erhaltung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt. Hier stellt sich uns die Frage, ob dieser Vereinszweck für die Genehmigung als gemeinnütziger Verein ausreichend ist, um die Vorschriften der AO zu erfüllen. Bitte teilen Sie uns mit, ob dieser Vereinszweck für die Anerkennung als gemeinnütziger Verein ausreichend ist.
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