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Unverbindliche Auskunft,Verbindliche Auskunft

Sachverhalt A und B (Vater von A) betreiben eine Anwaltskanzlei (GbR). Die Immobilie gehört B und wird der Kanzlei entgeltlich überlassen. B scheidet aus der Kanzlei aus. B schenkt A die Immobilie und den Kanzleianteil. C wird unentgeltlich in der Kanzlei aufgenommen. Die Immobilie wird nicht übertragen. Die Immobilie wird in das Sonderbetriebsvermögen von A übertragen. Frage: Kann bezüglich dieses Sachverhalts eine unverbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragt werden?
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