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§§ 179,180 Abs.1 Nr. 1a AO,Feststellungszeitraum bei erloschenen Gesellschaften,Anwachsung nach BGB

Meine Frage bezieht sich darauf, ob folgende Gesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte-Erklärung abgeben muss. Bei der besagten II GmbH & Co. KG (II KG) trat mit Wirkung zum 16.12.2019 die alleinige Komplementärin (ohne Beteiligung am Vermögen) aus der Gesellschaft aus. Damit wächst die II KG gemäß § 738 (1) S. 1 BGB, § 105 (3) HGB auf den alleinigen Kommanditisten, die I GmbH & Co. KG (I KG) an. Für die I KG wurde eine GuEE für das Jahr 2019 abgegeben. Nun stellt sich die Frage, ob auch die II KG eine GuEE für das Jahr 2019 abgeben muss. Aus meiner Sicht sind sämtliche Werte der II KG auf die I KG übergegangen und in der GuEE 2019 berücksichtigt.
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